Eine aktuelle IAW-Studie auf Basis des IAB-Betriebspanels Baden-Württemberg zeigt, dass es keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Befristung und Weiterbildungsbetrieben gibt. Betriebe, die befristete Verträge haben, weisen jedoch eine signifikant geringere Weiterbildungsquote auf. Dies könnte jedoch auch an einem Betriebsgrößeneffekt liegen.
Bezogen auf den Zusammenhang von Kurzarbeit und Weiterbildung zeigt sich, dass nur wenige Betriebe angeben, dass Beschäftigte in Kurzarbeit auch an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben. Die Corona‐Pandemie spielte dabei nach Angaben der Betriebe jedoch nur eine kleine Rolle. Am häufigsten gaben die Betriebe an, dass Weiterbildung während der Kurzarbeit nicht gefördert wurde, weil kein Weiterbildungsbedarf bestand.
Viele befragte Betriebe sahen den gesetzlichen Mindestlohn weder als nützlich noch als hinderlich bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie an. Nur in Ausnahmefällen wurde die Lohnuntergrenze als ein wesentliches Hemmnis für die betriebliche Entwicklung und den Aufbau von Beschäftigung in der aufgrund der Corona-Pandemie angespannten wirtschaftlichen Lage bewertet.
Aus Sicht der Beschäftigten hingegen wurde der Mindestlohn auch in Pandemie-Zeiten als zu niedrig eingeschätzt, um den Lebensunterhalt zu sichern. Kritisch bewertet wurde der Mindestlohn insbesondere für geringfügig Beschäftigte in stark von der Pandemie betroffenen Branchen (z.B. Gastgewerbe, Fitnessstudios, Teile des Einzelhandels), die nicht selten ihre Jobs verloren und auch von staatlicher Unterstützung wie dem Kurzarbeitergeld in der Regel kaum profitierten.
Für Deutschland und das Jahr 2022 ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang der Schattenwirtschaft zu erwarten. Dies ist vor allem auf die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Pandemie zurückzuführen. Die Pläne der Ampel-Koalition zur Erhöhung des Mindestlohns und der Ausweitung von Minijobs habe gegenläufige Effekte auf die Schattenwirtschaft.