In den ökonomischen Kausalanalysen einer aktuellen IAW-Studie, im Auftrag des BMFSFJ lassen sich keine statistisch signifikanten Wirkungen der Instrumente des EntgTranspG auf die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern nachweisen. Die weiteren Analysen zeigen, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen immer noch nicht ausreichend bekannt sind, dass ihre Umsetzung teilweise weiterhin unklar ist, und dass sie vielfach ganz oder teilweise ignoriert oder umgangen werden. Dazu trägt auch bei, dass mindestens zwei der drei zentralen Instrumente des Gesetzes, nämlich die freiwilligen betrieblichen Prüfverfahren und die Berichtspflichten für lageberichtspflichtige Unternehmen, nicht oder nicht ausreichend sanktionsbewehrt sind.
Das Telefon kann den persönlichen Kontakt nicht ersetzen.
neue Caritas, 122. Jahrgang, Heft 21, 6. Dezember 2021, S. 22-24 (Herausgeber: Deutscher Caritasverband e.V.)