Eine Analyse der Teilnahmestrukturen (Stand: Herbst 2019) zeigt, dass unter den eingesetzten Maßnahmen die niederschwelligen Instrumente zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dominieren. An zweiter Stelle stehen die Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung; auf sie entfällt etwa jeder zehnte beobachtete Maßnahmenzugang. Ein etwas geringeres Gewicht haben die Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und die Maßnahmen zur Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Beschäftigung schaffende Maßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten spielen mit einem Anteil von nur vier Prozent an allen Eintritten die geringste Rolle.
Der Mindestlohn in der Praxis. Auswirkungen auf Lohnstrukturen, Arbeitsorganisation und (Non-)Compliance.
In: WSI-Mitteilungen 77(4), S. 262-272, 2024.