Das Ziel der vom IAW im Auftrag des Wirtschaftsministeriums durchgeführten „Zwischenevaluation des Landesprogramms Welcome Center Baden-Württemberg 2019 – 2025“ war es, operative und strategische Handlungsempfehlungen für die weitere Profilierung der Angebote der Welcome Center in der Förderphase 3 (2024-2025) sowie mit Blick auf eine Weiterführung des Programms ab 2026 zu formulieren. Die Evaluation der zehn damals operativ tätigen Welcome Center (kurz: WCC) fand in 2022 statt.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die WCC bereits überwiegend zielgerichtet und kooperativ agieren und sich ihren Netzwerkpartnern gegenüber im Wesentlichen als regionale bzw. sektorale Kompetenzzentren „Internationale Fachkräfte“ (iFk) etabliert haben. Hinsichtlich der weiteren Profilschärfung und insbesondere der Verbesserung der Sichtbarkeit ihres Angebots für ihre Zielgruppen ((potenzielle) iFk und Unternehmen, insbesondere KMU,) wurde indes ein Optimierungsbedarf festgestellt.
10. März 2023: „10. Sozialwissenschaftlichen Promotionswerkstatt Rhein-Ruhr“ in Duisburg
Policy-Outcomes als Grundlage von Policy-Learning? Implikationen der Evaluationsforschung auf politische Reformprozesse am Beispiel des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns.
Die Absichten und Zielsetzungen, die der Gesetzgeber mit der Neuregelung des AÜG verfolgt hat, werden zwar von vielen Akteuren als grundsätzlich sinnvoll eingeschätzt, die einzelnen Regelungen und deren Durchführung werden jedoch insgesamt als komplex und nur eingeschränkt wirkungsvoll bewertet. Insbesondere in den beiden Kernbereichen der Reform, den Neuregelungen zur Überlassungshöchstdauer und zum Equal Pay, wird von vielen Seiten Nachbesserungsbedarf gesehen. Die relativ geringe Reichweite der Effekte und die oft nur kleine oder nicht nachweisbare Effektstärke, die sich in vielen Ergebnissen der Evaluation zeigen, sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass insgesamt nur eine begrenzte Anzahl von Personen und Betrieben von den Neuregelungen betroffen ist, weil die „Neuregelungen“ teils bereits seit Langem umgesetzt werden, und dass die Eingriffstiefe im Vergleich zum vorherigen Zustand insgesamt gering ist. Aus diesen Gründen halten sich die Effekte der Reform – seien es erwünschte oder unerwünschte – insgesamt in überschaubarem Rahmen.
Zwischen den Jahren 2000 und 2020 sind über 18 Millionen Ausländer*innen nach Deutschland zugewandert, zugleich wurden über 13 Millionen Ausreisen von Ausländer*innen verzeichnet (jeweils ohne Fluchtmigration). Die von den Ausgewanderten genannten Gründe für die Rückmigration sind vielfältig. Ungefähr ein Viertel der Befragten hat Deutschland aus beruflichen Gründen verlassen (Arbeitslosigkeit, keine passende Beschäftigung, fehlende Anerkennung der beruflichen Qualifikation). Ein weiteres Viertel der Abwanderungen erfolgte aus aufenthaltsrechtlichen Gründen. Eine fehlende soziale Integration wird ebenfalls häufig als Grund genannt, während wirtschaftliche oder familiäre Gründe seltener vorkommen. In vielen Fällen resultiert die Ausreise aus einem Bündel an unterschiedlichen strukturellen und individuellen Faktoren.
Der Mindestlohn in der Praxis. Auswirkungen auf Lohnstrukturen, Arbeitsorganisation und (Non-)Compliance.
In: WSI-Mitteilungen 77(4), S. 262-272, 2024.