Das Ziel der vom IAW im Auftrag des Wirtschaftsministeriums durchgeführten „Zwischenevaluation des Landesprogramms Welcome Center Baden-Württemberg 2019 – 2025“ war es, operative und strategische Handlungsempfehlungen für die weitere Profilierung der Angebote der Welcome Center in der Förderphase 3 (2024-2025) sowie mit Blick auf eine Weiterführung des Programms ab 2026 zu formulieren. Die Evaluation der zehn damals operativ tätigen Welcome Center (kurz: WCC) fand in 2022 statt.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die WCC bereits überwiegend zielgerichtet und kooperativ agieren und sich ihren Netzwerkpartnern gegenüber im Wesentlichen als regionale bzw. sektorale Kompetenzzentren „Internationale Fachkräfte“ (iFk) etabliert haben. Hinsichtlich der weiteren Profilschärfung und insbesondere der Verbesserung der Sichtbarkeit ihres Angebots für ihre Zielgruppen ((potenzielle) iFk und Unternehmen, insbesondere KMU,) wurde indes ein Optimierungsbedarf festgestellt.
Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – nur geringe Wirkungen auf Equal Pay und Überlassungshöchstdauer
Gestiegener Fachkräftemangel vor allem inDienstleistungsbetrieben
Große Potenziale bei Innovationen für und durch ältere Menschen
Veranstaltungsankündigung:
Bundesbank-IAW Lectureon European Economic Integrationam 5. Juli 2023 um 18 Uhr, Neue Aula, Universität Tübingen Cecilia Malmström (frühere EU-Kommissarin):Changing trade patterns in a turbulent world – a European perspective
Im ersten Quartal 2023 wird die Wirtschaft in Baden-Württemberg saison- und arbeitstäglich bereinigt voraussichtlich um 0,2 Prozent gegenüber dem vierten Quartal 2022 zurückgehen (siehe Abbildung, Werte im Anhang). Bereits im Vorquartal ist die Wirtschaftsleistung nach vorläufigen Berechnungen um 0,3 Prozent zurückgegangen. Danach befindet sich Baden-Württemberg nach der gebräuchlichen Definition in einer Rezessionsphase.
Am 15.02.2023 hat die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) ihr Jahresgutachten 2023 an Bundeskanzler Olaf Scholz übergeben (siehe Video). Das Gutachten beschäftigt sich unter anderem mit Innovationen in einer alternden Gesellschaft. Im Vorfeld des Gutachtens hat das IAW im Auftrag der EFI eine Studie zu Innovationen für und durch ältere Menschen erstellt. Darin werden die Herausforderungen, aber auch die Chancen aufgezeigt, die sich in einer alternden Gesellschaft mit Blick auf das Innovationsgeschehen ergeben.
Für Deutschland und das Jahr 2023 ist gegenüber dem Vorjahr ein starker Anstieg der Schattenwirtschaft um 60 Milliarden Euro (oder von 9,4 % auf 10,2 % des Bruttoinlandsprodukts) zu erwarten. Dies ist vor allem auf die prognostizierte ungünstige wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen. In Deutschland nimmt die Schattenwirtschaft aber weniger stark zu als in den meisten anderen größeren Industrieländern.
Arbeitsmarkt Baden-Württemberg: Der Bedarf an Fachkräften bleibt weiterhin hoch.
› Baden-Württemberg
Der Fachkräftemangel ist ein zunehmendes Problem für die Betriebe in Baden‐Württemberg. Der langfristige Trend weist klar in diese Richtung. Auch durch mehr Zuwanderung und die Erhöhung der Erwerbsquoten werden die geburtenstarken Jahrgänge am Arbeitsmarkt, die nun in Rente gehen, nur schwer ersetzt werden können. Zudem werden für die Umsetzung der Digitalisierung und die Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz hochqualifizierte Beschäftigte benötigt, die schon heute knapp sind.
Vor diesem Hintergrund widmet sich eine aktuelle IAW-Studie im Auftrag der Regionaldirektion Baden‐Württemberg der Bundesagentur für Arbeit der Frage, inwieweit betriebliche Strategien dem Fachkräftemangel entgegenwirken können und welches diese sind. Deren Ergebnisse zeigen zum einen, dass Betriebe in Branchen mit Fachkräftemangel bestimmte Strategien systematisch häufiger anwenden als andere Betriebe: Beispielsweise wird Weiterbildung eher von Betrieben angeboten, die stärker vom Fachkräftemangel betroffen sind. Zum anderen richten sich die Betriebe bei Reorganisationen nach der Fachkräfteverfügbarkeit. So unterbleibt zum Beispiel eine höhere Eigenfertigung, wenn keine Fachkräfte verfügbar sind. Und Betriebe mit einem höheren Anteil an offenen Stellen investieren häufiger in Digitalisierung.
Die Absichten und Zielsetzungen, die der Gesetzgeber mit der Neuregelung des AÜG verfolgt hat, werden zwar von vielen Akteuren als grundsätzlich sinnvoll eingeschätzt, die einzelnen Regelungen und deren Durchführung werden jedoch insgesamt als komplex und nur eingeschränkt wirkungsvoll bewertet. Insbesondere in den beiden Kernbereichen der Reform, den Neuregelungen zur Überlassungshöchstdauer und zum Equal Pay, wird von vielen Seiten Nachbesserungsbedarf gesehen. Die relativ geringe Reichweite der Effekte und die oft nur kleine oder nicht nachweisbare Effektstärke, die sich in vielen Ergebnissen der Evaluation zeigen, sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass insgesamt nur eine begrenzte Anzahl von Personen und Betrieben von den Neuregelungen betroffen ist, weil die „Neuregelungen“ teils bereits seit Langem umgesetzt werden, und dass die Eingriffstiefe im Vergleich zum vorherigen Zustand insgesamt gering ist. Aus diesen Gründen halten sich die Effekte der Reform – seien es erwünschte oder unerwünschte – insgesamt in überschaubarem Rahmen.
Im vierten Quartal 2022 ist das baden-württembergische Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach dem aktuellen Nowcast des IAW und der Universität Hohenheim preis- und saisonbereinigt gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Prozent zurückgegangen. Für das erste Quartal 2023 wird wieder ein leichtes Wirtschaftswachstum von 0,3 Prozent prognostiziert (siehe Abbildung). Damit verschlechtert sich die vorhergesagte konjunkturelle Lage gegenüber dem vorherigen Nowcast vom September 2022.
Abbildung: Veränderungsraten des BIP zum Vorquartal, 2021-2023